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Vorwort

Bitte beachten Sie, dass jede der verschiedenen Marken/Brands ihre eigene Service- und Gewährleistungsabwicklung definiert, bereitstellt und durchführt. Die Verantwortung für die Serviceabwicklung liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Markeninhaber bzw. in der, auf dieser Webseite angegebenen Servicezuständigkeit. Die MAAT Group hat keine Einflussmöglichkeit auf die Art und Weise der Serviceabwicklung sowie deren Umfang für Marken, wenn diese direkt vom Markeninhaber reguliert wird. 

Die spezifischen Service-Kontaktinformationen sowie Servicezuständigkeiten für jede Marke sind auf der Website www.maat-service.com einsehbar. Bei Fragen oder Unklarheiten kontaktieren Sie bitte unser Service Team unter service@maat-service.com.

MAAT Group Individualvereinbarungen

Service-, Gewährleistungs und Retourenvereinbarungen

Alle Service-, Garantie-, Gewährleistungsbedingungen sind ausschließlich für Geräte/Produkte anwendbar, die durch die MAAT Holding GmbH oder der derer Tochtergesellschaften vertrieben werden.

MAAT Service Garantie

Die Gültigkeit dieser Vereinbarung ist beschränkt auf Geschäftskunden, die Produkte direkt von MAAT Europe GmbH beziehen, sofern keine aktuell gültigen Service-Level-Vereinbarungen, Servicebedingungen oder sonstige Vereinbarungen bestehen.

Geltungsbereich: Deutschland, Österreich
Stand: 11.2023

MAAT Service Garantie – Servicevereinbarung

  1. Mit dieser Servicevereinbarung gewährt die MAAT Europe GmbH dem KÄUFER eine MAAT Service Garantie auf ihre Neuwaren.
  2. Die vom MAAT Europe GmbH gewährte MAAT Service Garantie kann nur mit vorheriger Vereinbarung auf eventuelle Handelspartner des KÄUFERS übertragen werden.
  3. Der KÄUFER verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten, alle Lagergeräte innerhalb des Geltungszeitraums abzuverkaufen.
  4. Nach Ablauf des Geltungszeitraums hat der KÄUFER nur nach Absprache mit der MAAT Europe GmbH Anspruch auf Regulierung von Sachmängeln.
  5. Innerhalb der MAAT Service Garantie gewährt die MAAT Europe GmbH dem KÄUFER in den ersten 14 Tagen, beginnend ab dem auf einem Kaufnachweis vermerkten Kaufdatum, einen zusätzlichen DOA (Dead on Arrival) Anspruch.
  6. Bei Überschreitung der 14-Tage-Frist verliert der KÄUFER jeglichen DOA-Anspruch.
  7. Für einen DOA-Anspruch müssen folgende Kriterien vollständig erfüllt sein:
    • Es muss ein offensichtlicher Mangel an der Ware vorliegen.
    • Der Mangel wurde nicht durch Eigen- bzw. Kundenverschulden hervorgerufen.
    • Es dürfen keine Gebrauchsspuren an der Ware vorliegen.
    • Die Originalverpackung darf nicht beschädigt, beschriftet oder beklebt sein.
    • Alle Verbrauchsmaterialien sowie Zubehör der Ware müssen im Originalzustand vorhanden sein.
    • Ein Bedienungsfehler wurde vom KÄUFER ausgeschlossen.
  8. Der KÄUFER registriert die für einen DOA-Anspruch vorgesehene Ware(n) ausschließlich auf dem vom MAAT Europe GmbH zur Verfügung gestellten Servicekanal.
  9. Ein Rechnungsabzug vor entsprechender Freigabe seitens der MAAT Europe GmbH ist in jedem Fall unzulässig und löst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 EUR aus.
  10. Die Freigabe erfolgt schriftlich, auf elektronischem Wege (E-Mail) von einer vom MAAT Europe GmbH verifizierten E-Mail-Adresse. Mündliche Absprachen gelten als nicht verbindlich. Voraussetzung für eine finale Freigabe ist immer der Wareneingang der betroffenen Ware bei der MAAT Europe GmbH.
  11. Transportschäden bei Neuwarenlieferung sind aus versicherungstechnischen Gründen von der Regelung ausgeschlossen.
  12. Schäden bei Rücklieferung der DOA-Ware an die MAAT Europe GmbH, die durch unzureichende Verpackung oder unvorschriftsmäßige Handhabung insbesondere der Transportsicherung und der produktbezogenen Transporthinweise entstehen, trägt der KÄUFER.
  13. Die MAAT Europe GmbH behält sich zu jeder Zeit vor, den DOA-Anspruch zu prüfen und ggf. abzulehnen.
  14. Die MAAT Europe GmbH gewährt für die von ihr durchgeführte Reparatur außerhalb eines Gewährleistungsanspruchs eine Instandsetzungsgarantie von drei (3) Monaten, soweit es sich nachweislich um denselben und somit nicht korrekt beseitigten Fehler handelt. Weitergehende Schadensersatzansprüche, die über den Reparaturgegenstand hinausgehen, sind nicht von der Instandsetzungsgarantie erfasst. Stellt sich bei einer erneuten Reparatur heraus, dass der beanstandete Fehler eine andere Ursache hat, wird dem KÄUFER der entstandene Aufwand berechnet.
  15. Ansprüche wegen identischer, instandgesetzter Mängel bei kostenpflichtigen Reparaturen verjähren innerhalb von drei (3) Monaten (ab Rechnungsdatum).
  16. Das Recht des KÄUFERS bei Reparaturmängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Erst bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der KÄUFER Minderung der Vergütung verlangen.

Gewährleistungsabwicklung für Waren mit Endkunden-Bruttoverkaufspreis ≤ EUR 100

  1. Wird durch den KÄUFER ein Mangel bei Ware(n) mit einem Endkunden-Bruttoverkaufspreis lt. Kaufbeleg von ≤ EUR 100 festgestellt, erfolgt während des Gewährleistungsanspruchs eine Belastung an die MAAT Europe GmbH in Höhe des letztgültigen Einkaufspreises.
  2. Die defekten Waren werden vom KÄUFER gesammelt, palettiert und monatlich per E-Mail an die MAAT Europe GmbH gemeldet.
  3. Die monatliche Meldung an die MAAT Europe GmbH erfolgt elektronisch per E-Mail durch Übersendung einer Abholanordnung; Ausgangsprotokoll (MAAT Collection order – Abholanweisung) unter Angabe von transportrelevanten Informationen sowie:
      • Modellbezeichnung
      • Referenznummer des KÄUFERS
      • IN Seriennummer (VIN)
      • OUT Seriennummer (VIN)
      • Fehlerbeschreibung
  4. Der KÄUFER stellt sicher, dass alle für eine Serviceabwicklung vorgesehenen Waren transportsicher verpackt sind und für eine Abholung bereitstehen. Wird die Ware von Dritten bereitgestellt, verpflichtet sich der KÄUFER, diese entsprechend zu schulen, um eventuellen Transportschäden entgegenzuwirken.
  5. Die MAAT Europe GmbH veranlasst innerhalb von zehn (10) Werktagen eine Abholung durch einen vom MAAT Europe GmbH beauftragten Logistikpartner (Paketdienst / Spedition).
  6. Die finale Freigabe der Prüfung erfolgt schriftlich, auf elektronischem Wege (E-Mail) von einer vom MAAT Europe GmbH verifizierten E-Mail-Adresse. Mündliche Absprachen gelten als nicht verbindlich.
  7. Voraussetzung für eine finale Freigabe ist immer der Wareneingang der betroffenen Ware bei der MAAT Europe GmbH.
  8. Ein Rechnungsabzug vor entsprechender Freigabe seitens der MAAT Europe GmbH ist in jedem Fall unzulässig und löst eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 EUR aus.

Gewährleistungsabwicklung für Waren mit Endkunden-Bruttoverkaufspreis von ≥ EUR 100

  1. Der MAAT Europe GmbH stellt dem KÄUFER und seinen Endkunden einen kostenlosen Rückholservice (SENDIN/PICKUP & RETURN) für alle Waren zur Verfügung.
  2. Der Service wird entweder selbst durch die MAAT Europe GmbH bereitgestellt oder durch von der MAAT Europe GmbH beauftragte Drittanbieter/Servicedienstleister erbracht.
  3. Ein Anspruch auf einen ONSITE/INHOME Service besteht nicht.
  4. Der KÄUFER versichert geschultes Personal und eigene Kontaktmöglichkeiten zur Aufnahme und Prüfung von Endkundenreklamationen zur Verfügung zu stellen.
  5. Der KÄUFER verpflichtet sich im Vorfeld (vor Gewährleistungsabwicklung), im Rahmen seiner Möglichkeiten, vom Endkunden reklamierte Ware auf den angegebenen Fehler und auf einen Gewährleistungsanspruch zu prüfen und stellt somit verbindlich den Sachmangel am Gerät fest.
  6. Der KÄUFER registriert die zur Gewährleistungsabwicklung vorgesehene Ware(n) ausschließlich auf die vom MAAT Europe GmbH zur Verfügung gestellten Servicekanäle.
  7. Der KÄUFER stellt sicher, dass alle für eine Serviceabwicklung vorgesehenen Waren transportsicher verpackt sind und für eine Abholung bereitstehen. Wird die Ware von Dritten bereitgestellt, verpflichtet sich der KÄUFER, diese entsprechend zu schulen, um eventuellen Transportschäden entgegenzuwirken.
  8. Der MAAT Europe GmbH veranlasst am nächsten, spätestens aber am übernächsten Werktag eine Abholung durch einen vom MAAT Europe GmbH beauftragten Logistikpartner (Paketdienst / Spedition).
  9. Der MAAT Europe GmbH stellt sicher, dass die vom KÄUFER erstellte und kommunizierte, interne Referenznummern (Auftrags- oder Servicenummern) während der gesamten Reparatur- und Abrechnungszeit dem Serviceauftrag als Identifikationsmittel zugeordnet wird.
  10. Der MAAT Europe GmbH trägt die Kosten des Transports der reklamierten Ware an einen vom MAAT Europe GmbH beauftragten Servicedienstleister sowie die Kosten der Rücksendung der reparierten Ware oder im Falle eines Austausches die Rücklieferung der Neu- oder Austauschware an den KÄUFER.
  11. Die Anzahl von kostenloser Abholung und Rücksendung an den KÄUFER wird auf maximal zwei (2) Versuche begrenzt. Bei Überschreitung steht es dem MAAT Europe GmbH frei, weitere kostenlose Abholungen bzw. Rücksendungen zu organisieren oder den KÄUFER hierfür zu verpflichten.
  12. Die vom MAAT Europe GmbH vorgegebene Zeit zur Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen (Reparatur, Tausch, Rückvergütung) beträgt maximal fünf (5) Werktage (Wareneingang bis Bereitstellung für Rücksendung) bei dem vom MAAT Europe GmbH beauftragten Servicedienstleister. Den Vertragsparteien ist bewusst, dass nicht vorhersehbare und außerordentliche Situationen Einfluss auf die vorgegebenen Zeiten haben können.
  13. Bei einer schriftlichen Klageandrohung, einem Aufforderungsschreiben eines Konsumentenschutzverbandes oder bei einer bereits eingebrachten Klage wird der KÄUFER die MAAT Europe GmbH darüber unverzüglich informieren.
  14. Die MAAT Europe GmbH wird binnen einer Frist von fünf (5) Werktagen den KÄUFER informieren, ob sie den Mangel auf eigene Kosten behebt oder ob sie die Kosten für etwaige Rechtstreitigkeiten übernimmt.

Reparaturen

  1. Wird der Nacherfüllungsanspruch des KÄUFERS durch Reparatur erfüllt, so ist die Anzahl der Reparaturen auf zwei (2) Versuche pro Mangel innerhalb der Garantie- und Gewährleistungszeit begrenzt. Danach gilt eine Nacherfüllung als fehlgeschlagen und die Ware wird vom MAAT Europe GmbH zur Rückvergütung freigegeben.

Transportverpackungen

  1. Bei Verlust der Originalverpackung stellt die MAAT Europe GmbH dem KÄUFER innerhalb der Gewährleistungsabwicklung kostenpflichtige zertifizierte Transportverpackungen inkl. Füllmaterialien für einen gesicherten Transport zur Verfügung. Transportverpackungen können innerhalb des Registrierungsprozesses über die vom MAAT Europe GmbH zur Verfügung gestellten Servicekanäle bestellt werden.
  2. Die MAAT Europe GmbH weist darauf hin, dass sich Reparaturlaufzeiten bei Bestellung von Transportverpackungen verzögern können.

Transportschäden

  1. Es obliegt dem KÄUFER offensichtliche Transportschäden, zeitweilig zu akzeptieren und gesondert an die MAAT Europe GmbH zu melden oder die betroffene Ware bei Anlieferung abzulehnen.
  2. Sollte eine Lieferung aufgrund eines Transportschadens abgelehnt oder zeitweilig angenommen werden, ist der KÄUFER grundsätzlich verpflichtet, das vom MAAT Europe GmbH beauftragte Transportunternehmen (Fahrer) zu informieren und den Schaden auf der Anlieferquittung schriftlich bestätigen zu lassen.
  3. Der KÄUFER verpflichtet sich, alle verdeckten oder offensichtlichen Transportschäden im Rahmen einer Dokumentation innerhalb von 48 Stunden (2 Werktage) über die vom MAAT Europe GmbH zur Verfügung gestellten Servicekanäle zu melden.
  4. Als Nachweis von Transportschäden müssen folgende Dokumente zur Verfügung gestellt werden: Fotos zum Nachweis des Schadens (Seitenansichten der Verpackung, zzgl. ersichtlicher Schaden an der/den Ware(n))
  5. Der KÄUFER verpflichtet sich auf Verlangen der MAAT Europe GmbH eine eidesstattliche Versicherung für jeden gemeldeten Transportschaden abzugeben.
  6. Es obliegt der MAAT Europe GmbH, den vom KÄUFER gemeldeten oder abgelehnten Transportschaden über eine Ersatzlieferung oder über eine Rückvergütung (Freigabe zur Belastung / Gutschrift) zu regulieren. Voraussetzung für eine finale Regulierung ist immer der Wareneingang der betroffenen Ware bei der MAAT Europe GmbH.
  7. Nachweisliche Transportschäden aufgrund von unsachgemäßer oder unzureichender Transportverpackung gehen zu Lasten des für den zur Sicherung verantwortlichen Vertragspartners.
  8. Die MAAT Europe GmbH verpflichtet sich, alle Transportschäden (offensichtlich/verdeckt) aufgrund von unsachgemäßer oder unzureichender Transportverpackung im Rahmen einer Sichtung bei Wareneingang innerhalb von zwei (2) Werktagen an den KÄUFER zu melden. Die MAAT Europe GmbH stellt hierzu eine ausreichende Dokumentation (Fotos) als Nachweis zur Verfügung.
  9. Bei begründeten Zweifeln von verdeckten Transportschäden und zur Klärung einer Schuldfrage kann die MAAT Europe GmbH Warenausgangsfotos über den Zustand der Ware bei Abholung vom KÄUFER anfordern. Warenausgangsfotos müssen den Zustand der Verpackung (alle 4 Seitenwände) sowie den Inhalt der Ware dokumentieren.
  10. Es obliegt dem KÄUFER, ggf. nach Rücksprache mit dem Endkunden oder einem Handelspartner, das Gerät zur kostenfreien Entsorgung oder Rücksendung an die MAAT Europe GmbH freizugeben. Eine finale Entscheidung ist innerhalb von sieben (7) Werktagen, ab Meldung, der MAAT Europe GmbH mitzuteilen, andernfalls erfolgt die automatische, kostenfreie Rücksendung an den KÄUFER.
  11. Die MAAT Europe GmbH verpflichtet sich, Transportschäden, die nachweislich durch das vom MAAT Europe GmbH beauftragte Transportunternehmen verursacht wurden, den Belastungs- oder Gutschriftanspruch innerhalb von fünf (5) Werktagen zu bestätigen und einen entsprechenden Buchungs- und/oder Freigabebeleg an den KÄUFER zu übermitteln.

Kostenvoranschläge

  1. Die MAAT Europe GmbH verpflichtet sich, Kostenvoranschläge (nachfolgend KVA genannt) für den KÄUFER kostenfrei zu erstellen.
  2. Sämtliche kostenpflichtige Reparaturen werden pauschal nach Zeitaufwand und verwendetem Material berechnet. Die MAAT Europe GmbH stellt dem KÄUFER zur Orientierung eine Übersicht von Reparatur-, Transport- bzw. Materialpauschalen zur Verfügung.
  3. Die MAAT Europe GmbH macht hierbei darauf aufmerksam, dass die in einem KVA dargestellten Kosten von den finalen tatsächlichen Reparaturkosten abweichen können. Sie gelten bis zur finalen Prüfung durch einen durch die MAAT Europe GmbH beauftragten Servicetechniker als unverbindlich.
  4. Die vom MAAT Europe GmbH durchgeführte Prüfung zur Feststellung eines Fehlers ist kostenfrei. Anfallende Prüfungskosten trägt die MAAT Europe GmbH auch dann, wenn sich herausstellt, dass kein Mangel vorlag (“NTF, NFF”). Es werden nur die Kosten bei einer tatsächlichen Durchführung einer Reparatur (Servicepauschale) berechnet.
  5. Bei selbständiger Einsendung oder Anmeldung der Ware ohne einen vorab registrierten und auf das RMA Portal hochgeladenen bzw. mitgesendeten KVA, gilt der Auftrag für alle Arbeiten, die die MAAT Europe GmbH als notwendig erachten, als erteilt.
  6. Die MAAT Europe GmbH ist zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zur einwandfreien Funktion der zu reparierenden Ware notwendig ist.
  7. Bei Auftragserteilung für eine kostenpflichtige Reparatur kann der KÄUFER einen Reparaturhöchstpreis setzen. Soweit dieser überschritten wird oder der zusätzliche Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der zu reparierenden Ware steht, ist das Einverständnis des KÄUFERS für eine weitergehende Reparatur bzw. Abwicklung einzuholen.
  8. Bei einer kostenpflichtigen Reparatur ist das Einverständnis des KÄUFERS auch einzuholen, wenn sich erst bei Ausführung der Arbeiten zeigt, dass der angestrebte Reparaturerfolg oder der Reparaturaufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der zu reparierenden Ware steht. Der KÄUFER ist in diesem Fall zur Erstattung der bis dahin entstandenen Kosten (z.B. Transport, Verpackung etc.) und eventueller Folgekosten (z.B. Rücksendung) verpflichtet.
  9. Wird nach einem KVA auf Wunsch des KÄUFERS die Reparatur nicht durchgeführt, so braucht der Reparaturgegenstand nicht mehr in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden, wenn dies technisch bzw. wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

Zeitwertregelung bei fehlenden Reparaturdienstleistungen

Falls die MAAT Europe GmbH oder ihr beauftragter Servicedienstleister keine Tauschgeräte oder Ersatzteile sowie damit verbundene Reparaturleistungen zur Verfügung stellen kann, wird folgende Regelung zum Zeitwert, basierend auf dem letztgültigen Einkaufspreis, vereinbart:

      • innerhalb der ersten sechs (6) Monate ab Kaufdatum: 100% des Kaufpreises
      • innerhalb der nächsten sechs (6) Monate ab Kaufdatum: 70% des Kaufpreises
      • innerhalb der nächsten sechs (6) Monate ab Kaufdatum: 60% des Kaufpreises
      • innerhalb der nächsten sechs (6) Monate ab Kaufdatum: 50% des Kaufpreises
      • innerhalb der nächsten sechs (6) Monate ab Kaufdatum: 40% des Kaufpreises
      • innerhalb der nächsten sechs (6) Monate ab Kaufdatum: 30% des Kaufpreises
      • innerhalb der nächsten sechs (6) Monate ab Kaufdatum: 20% des Kaufpreises
      • innerhalb der nächsten sechs (6) Monate ab Kaufdatum: 10% des Kaufpreises
      • ab siebenundvierzig (47) Monaten: 0% des Kaufpreises

Freigabe zur Rückvergütung

  1. Die MAAT Europe GmbH sendet die sogenannte FREIGABE RÜCKVERGÜTUNG schriftlich auf elektronischem Weg an eine vom KÄUFER verifizierte E-Mail-Adresse. Mündliche Absprachen sind nicht verbindlich.
  2. Die Abrechnung von freigegebenen Rückvergütungsansprüchen, beispielsweise bei Retouren, DOA-Fällen, unerfüllten Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder technischen Totalschäden, erfolgt ausschließlich via Gutschrift an den KÄUFER. Dabei werden die bei der MAAT Europe GmbH hinterlegten Kontodaten und/oder Bankdaten des KÄUFERS verwendet.
  3. Die Rückvergütung an den KÄUFER erfolgt gegebenenfalls abzüglich der oben genannten Zeitwertregelung.
  4. Die Rückvergütung wird innerhalb von vierzehn (14) Werktagen nach Prüfung und Zuordnung der Freigabe zur Rückvergütung durchgeführt.

Rechtseinräumung bei Weiterverkauf von Waren mit Software

  1. Bei Ware mit Software kann eine Rechtseinräumung für den Endkunden für den Weiterverkauf seitens des KÄUFERS vereinbart werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Sollte die MAAT Europe GmbH eine solche Einräumung ermöglichen, erfolgt dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und zu den Bedingungen der jeweiligen Softwarelizenzbestimmungen des Herstellers. Der KÄUFER ist in diesem Fall verpflichtet, die Endkunden über die geltenden Lizenzbestimmungen zu informieren und sicherzustellen, dass diese Bestimmungen einhalten.

Transportschäden bei Rücklieferung

  1. Schäden bei Rücklieferung der Ware an die MAAT Europe GmbH, die durch unzureichende Verpackung oder unvorschriftsmäßige Handhabung insbesondere der Transportsicherung und der produktbezogenen Transporthinweise entstehen, trägt der KÄUFER.

Schlussbestimmungen

  1. Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der MAAT Europe GmbH.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Geschäftssitz der MAAT Europe GmbH örtlich zuständige Gericht. Die MAAT Europe GmbH kann den KÄUFER jedoch auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
  4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
  6. Die MAAT Europe GmbH behält sich vor, diese Servicebedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern oder zu aktualisieren. Die jeweils aktuellen Servicebedingungen sind auf der Website www.maat-service.com einsehbar.

Beschwerden / Service

Beschwerden und Serviceanfragen können schriftlich an die folgende Adresse gerichtet werden:

MAAT Europe GmbH
z.Hd. René-Lindner
Spreetalallee 1
GER-14050 Berlin

Beschwerden und Serviceanfragen können auch per E-Mail an die folgende Adresse gerichtet werden:
service@maat-europe.com.

Die MAAT Europe GmbH wird sich bemühen, Beschwerden und Serviceanfragen schnell und effizient zu bearbeiten und zu lösen.

Kontaktinformationen

MAAT Europe GmbH
Spreetalallee 1
GER-14050 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 678 192 50
E-Mail: info@maat-europe.com
Website: www.maat-europe.com

Verantwortlichkeit und Ansprechpartner
Die MAAT Europe GmbH ist der Vertragspartner und verantwortlich für die Erfüllung dieser Servicebedingungen.
Bei Fragen, Anliegen oder Beschwerden bezüglich dieser Servicebedingungen können Sie sich an die MAAT Europe GmbH unter den oben genannten Kontaktinformationen wenden.

Geltungsbereich
Die folgende Retouren- und DOA-Richtlinie gilt ausschließlich für Produkte, die durch die MAAT Switzerland GmbH vertrieben werden.

DOA (Dead on Arrival) Recht
Innerhalb der ersten 14 Tage nach Kaufdatum, wie auf dem Kaufbeleg vermerkt, gewährt die MAAT Switzerland GmbH ein DOA-Recht. Sollte das Produkt in diesem Zeitraum einen offensichtlichen Mangel aufweisen, der nicht durch den Kunden verursacht wurde, kann eine DOA-Rücksendung erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das DOA-Recht.

Kriterien für DOA-Anspruch
Ein DOA-Anspruch besteht nur, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt, sind:
1. Vorliegen eines offensichtlichen Mangels der Ware.
2. Kein Kundenschulden für den Mangel.
3. Ausschluss eines Bedienfehlers.
4. Keine Gebrauchsspuren an der Ware.
5. Unversehrte Originalverpackung.
6. Vollständiges und unbeschädigtes Zubehör und Verbrauchsmaterial.

Rücksendung bei Nichtgefallen
Eine Rücksendung wird unter folgenden Bedingungen akzeptiert:
1. Keine Gebrauchsspuren an der Ware.
2. Unversehrte und ungeöffnete Originalverpackung.
3. Vollständiges und unbeschädigtes Zubehör und Verbrauchsmaterial.

Retourenprozess
Um eine Retoure zu initiieren, ist eine vorherige Abstimmung mit unserem Serviceteam unerlässlich. Wir bitten Sie, hierfür einen Retourenprozess direkt in Ihrem Kundenkonto anzulegen. Im Rahmen dieses Prozesses werden Sie gebeten, die nachstehenden Informationen bereitzustellen, um uns eine effiziente und schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens zu ermöglichen:
• Modellbezeichnung:
• Seriennummer:
• Reklamationsgrund:
• Kontaktdetails:
• Rechnungskopie

Bitte beachten Sie, dass Rücksendungen, die ohne eine vorherige Genehmigung durch die MAAT Switzerland GmbH erfolgen, nicht angenommen werden können.

Transportschäden und Versandkosten
Transportschäden, die durch unzureichende Verpackung verursacht wurden, führen zur Ablehnung einer Retoure oder DOA-Anspruchs. Die Versandkosten für die Rücksendung trägt der Käufer.

Rücksendeadresse für Retouren/DOA:
Hofstetter + Co. AG
c/o MAAT Retouren
Internationale Transportlogistik
Ebnatstrasse 131 (Lager)
CH-8200 Schaffhausen

Umgang mit DOA-Ansprüchen
Produkte, die unter das DOA fallen, können durch Neuware ersetzt werden. Die Entscheidung hierüber liegt im Ermessen der MAAT Switzerland GmbH.

Rückerstattung
Erfolgt eine Rückerstattung, wird diese über den ursprünglichen Zahlungsweg abgewickelt. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zahlungsdaten aktuell zu halten.

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